Junge Liste Österreich - JLÖ
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Parteistatut

Nach unten

Parteistatut Empty Parteistatut

Beitrag  UnnamedHero Fr Aug 13, 2010 8:54 pm

I. Allgemeines

  1. Die Partei trägt den Namen Junge Liste Österreich, die offizielle Abkürzung lautet JLÖ
  2. Ihre Ausrichtung ist politischer Natur. Sie wird an Wahlen teilnehmen und strebt danach die Geschicke Österreichs zum Wohle des Volkes zu beeinflussen.


Wann ist eine Mitgliedschaft bzw. die Fortdauer einer solchen ausgeschlossen?


  1. Die Mitgliedschaft in der JLÖ ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen:
    1. Mitgliedschaft, politische Tätigkeit oder Kandidatur für eine konkurrierende Partei
    2. Unerlaubte Weitergabe von Parteiinterna
    3. Parteischädigendes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bzw. grobes Fehlverhalten innerhalb der Partei
    4. Mitgliedschaft oder Bekenntnis zu kriminellen oder rechtswidrigen Organisationen
    5. Schuldigsprechungen durch ein ordentliches Gericht wegen Hochverrat

  2. Wird ein solcher Verstoß bekannt muss dieser umgehend dem Vorstand gemeldet werden. Dieser entscheidet darüber, ob es bei einer Abmahnung belassen wird oder es zu einem Ausschlussverfahren kommt.
  3. Bei einem Ausschlussverfahren steht es dem beschuldigten Mitglied frei sich zu den Vorfällen zu äußern. Danach entscheiden die Mitglieder der Partei gemeinsam per Abstimmung über den Parteiausschluss. Sind mehr als 60% der Mitglieder für einen Ausschluss, wird die Mitgliedschaft des Beschuldigten beendet.



II. Aufnahme von neuen Mitgliedern

  1. Jeder Bürger von Österreich darf sich um eine Aufnahme in die Partei bewerben.
  2. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Partei gemeinsam per Abstimmung. Diese beginnt in spätestens 24 Stunden nach Bewerbungseingang und dauert 2 Tage. Der Bewerber benötigt 2/3 der abgegebenen Stimmen um als Mitglied aufgenommen zu werden.
  3. Jedem Mitglied der Partei steht es frei Bedenken gegen einen Bewerber zu äußern oder ihm Fürsprache zuteil werden zu lassen.



III. Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft ist nicht vererbbar und endet mit Ausschluss, Austritt oder dem Tod des Parteimitglieds.
  2. Beendet eine Person ihre Mitgliedschaft verliert sie damit auch alle Posten und Rechte innerhalb der Partei sowie den Einblick in die Parteihallen.
  3. Der Austritt aus der Partei ist schriftlich in den Parteihallen oder bei einem Mitglied der Vorstandschaft einzureichen.
  4. Jedes Mitglied hat das Recht ein begründetes Ausschlussverfahren bei der Vorstandschaft zu beantragen.



IV. Änderung der Parteisatzung

  1. Jedes Mitglied hat das Recht eine Änderung der Parteisatzung zu beantragen. Dies geschieht schriftlich in den Parteihallen.
  2. Der Änderungsvorschlag muss mindestens den aktuellen Abschnitt der Satzung, einen Änderungsvorschlag und eine Begründung beinhalten
  3. Jedes Mitglied hat das Recht sich innerhalb von 3 Tagen zu dem Vorschlag zu äußern.
  4. Nach Ablauf der 3 Tage geht der Abschnitt in den Parteivorstand, der unter Berücksichtigung der Meinungen der Parteimitglieder, einen geänderte Fassung ausarbeitet und zur Abstimmung vorlegt.
  5. Jedes Mitglied hat das Recht über diese Änderung abzustimmen.
  6. Eine Änderung gilt dann als angenommen, wenn sie mindestens 2/3 der Stimmen bekommen hat.



V. Der Parteivorstand

  1. Der Partei steht ein Parteivorstand vor. Dieser setzt sich aus dem Parteivorsitzenden, seiner Stellvertretung und Beisitzern zusammen.
  2. Die Größe des Parteivorstandes variiert je nach Mitgliederzahl der Partei, wobei sich die Mindestgröße auf 3, die Maximalgröße auf 7 Mitgliedern im Parteivorstand beläuft. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist stets eine ungerade.
  3. Der Parteivorstand wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Rates aus den Mitgliedern neu gewählt.
  4. Der Parteivorstand ist für die Präsentation der Partei nach außen sowie die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb der Partei verantwortlich.
  5. Bei grobem Fehlverhalten eines Mitgliedes hat der Parteivorstand das Recht dieses abzumahnen.
  6. Bei Inaktivität eines oder mehrerer Mitglieder des Parteivorstands kann eine außerordentliche Neuwahl für deren Posten beantragt und veranstaltet werden.



VI. Die Wahl des Parteivorstandes

  1. Jedes Mitglied der Partei darf sich um einen Platz im Parteivorstand bewerben
  2. Die Mitglieder des Parteivorstandes werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
  3. Jedes Mitglied erhält Stimmen entsprechend der Zahl der auf die Parteigröße zugeschnittenen Vorstandsgröße. Diese darf es nach eigenem Ermessen unter den Kandidaten verteilen, wobei das Häufeln von Stimmen untersagt ist.
  4. Der Kandidat mit den meisten Stimmen bekleidet das Amt des Parteivorsitzenden. Sein Stellvertreter ist die Personen mit den zweitmeisten Stimmen, die restlichen Kandidaten füllen die übrigen Plätze des Vorstandes nach absteigender Stimmenzahl auf.
  5. Sollte es zu einem Gleichstand an Stimmen kommen, findet eine Stichwahl unter den Kandidaten statt.
  6. Für die Wahl des Vorstandes gelten folgende Zeiträume:
    1. Kandidatensuche: 3 Tage
    2. Wahl des Parteivorstands: 2 Tage
    3. Stichwahlen: 2 Tage
    4. Bestätigung der Vorstandsposten durch die gewählten Kandidaten: 1 Tag

  7. Sollte ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit ausscheiden wird es durch den Kandidaten mit den nächstmeisten Stimmen ersetzt.
  8. Tritt der Parteivorsitzende zurück übernimmt sein Stellvertreter das Amt bis eine Neuwahl veranstaltet wurde. Diese bezieht sich nur auf den Parteivorsitzenden und es steht jedem Vorstandsmitglied frei dafür zu kandidieren.



VII. Die Liste zur Ratswahl

  1. Jedes Mitglied der Partei hat das Recht sich um einen Platz auf der Liste zu bewerben.
  2. Die Platzierung der Mitglieder wird vom Parteivorstand vorgenommen. Diese erfolgt nach folgenden Kriterien
    1. Wünsche der Bewerber, ob Rats- oder Füllerplatz
    2. Aktivität der Bewerber in der Partei, im Forum und in den Wirtshäusern
    3. Dauer der Parteizugehörigkeit
    4. Benehmen der Bewerber intern und nach außen

  3. Jedes Mitglied muss sich seine Platzierung auf der Liste verdienen. Es gibt keine Garantien dafür immer einen guten Listenplatz zu erhalten nur weil man ihn einmal hatte.
  4. Der Parteivorstand hat das Recht die Liste bis zum Wahlbeginn personell zu ändern und Platzierungen zu tauschen, sollte dies aus wichtigen Gründen (Fehlverhalten oder Parteiausschluss einer oder mehrerer Personen) erforderlich sein.
  5. Sollten die Mitglieder gegenüber der vom Parteivorstand vorgelegten Liste starke Bedenken haben, steht es ihnen frei eine Abstimmung zu eröffnen. Sollten mehr als 60% der Mitglieder die Bedenken teilen, wird die Liste noch einmal an den Vorstand zurückgegeben und von diesem nachbearbeitet.

UnnamedHero
UnnamedHero
Admin
Admin

Anzahl der Beiträge : 55
Anmeldedatum : 11.08.10

https://jloe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten